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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON JP MEMBERSPLUS

1. PRÄAMBEL

Das JP membersplus („Programm“), das von Dr. Jelitzka + Partner Gesellschaft für Immobilienberatung und -verwertung GmbH, Lehargasse 9/12, 1060 Wien, FN 149039 a, office@jpi.at („JPI“) betrieben wird, hat zum Ziel, seinen Mitgliedern bei seinen Partnern des Programms („Partner“), die nachstehend beschriebenen Vorteile zukommen zu lassen.

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Das Programm unterliegt diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). JPI behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB gelten ab der Veröffentlichung auf der Webseite unter www.jp-membersplus.com und jede weitere Nutzung der Webseite nach der Veröffentlichung gilt als bedingungslose Annahme dieser Änderungen. Gegenüber dem einzelnen Mitglied gelten jene AGB, die am Tag der Nutzung der Webseite gültig sind.

2. GELTUNGSBEREICH DIESER AGB

2.1. Diese AGB gelten zwischen JPI und jedem Mitglied. Abweichende Regelungen werden von JPI nicht anerkannt und werden daher auch nicht Vertragsinhalt. Der Vertragsabschluss und die Kommunikation im Rahmen des Programms erfolgen nur auf Deutsch und Englisch. 

2.2. Auf der Website von JPI unter www.jp-membersplus.com findet sich eine stets aktuelle Liste aller Partner, die aufgrund von mit JPI abgeschlossenen Verträgen über das Programm ihre Leistungen bewerben und anbieten. Dieses kann je nach Saison und Jahreszeit variieren. Das Hinzutreten neuer Partner und das Ausscheiden bestehender Partner wird auf der Website von JPI veröffentlicht und dem Mitglied darüber hinaus postalisch, oder, soweit dazu die Zustimmung des Mitglieds vorliegt, per E-Mail in regelmäßigen Abständen mitgeteilt.

3. TEILNAHME, MITGLIEDSCHAFTSOPTIONEN

3.1. Teilnahmeberechtigung 

3.1.1. Die Teilnahme am Programm ist für das Mitglied während des gegenüber dem Mitglied bekanntgegebenen Zeitraums kostenlos. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die bei JPI eine Immobilie gekauft, gemietet, verkauft oder vermietet hat, sowie jede weitere natürliche Person, die eine residenceplus Immobilie bei JPI gekauft hat („Mitglieder“). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Programm. Als „Mitglieder“ werden in diesen AGB all jene Personen bezeichnet, die sich erfolgreich unter www.jp-membersplus.com angemeldet haben und am Programm teilnehmen. 

3.1.2. Jedes Mitglied erhält eine (digitale und/oder physische) Karte („Mitgliedskarte“), die mit einer individuellen Mitgliedsnummer verknüpft ist. Die Mitgliedsnummer wird dem Mitglied von JPI zugewiesen. 

3.1.3. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar (weder entgeltlich noch unentgeltlich), kann nicht in bar abgelöst und darf nicht für andere, als von JPI oder seinen Partnern bestimmte Zwecke verwendet werden. Jeder Verstoß gegen diese Verbote ist ein Missbrauch und berechtigt JPI zur außerordentlichen Beendigung der Teilnahme gemäß Punkt 6.2.1. 

3.2. Teilnahmebeginn 

3.2.1. Um am Programm teilnehmen zu können, erhält jedes Mitglied einen Einladungslink per E-Mail, mit dem sich das Mitglied unter www.jp-membersplus.com unter Angabe seiner Email-Adresse und Vergabe eines selbst gewählten Passworts erstmalig einloggen kann. Um sich erfolgreich erstmalig einzuloggen und die Mitgliedschaft beim Programm zu aktivieren, müssen die AGB akzeptiert werden. 

3.2.2. Nach dem erstmaligen Einloggen wird das Mitglied aufgefordert, ein neues Passwort anzulegen und es wird die Teilnahme am Programm per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse bestätigt und dem Mitglied eine physische Mitgliedskarte an die hinterlegte Anschrift übermittelt. Zusätzlich werden ein persönlicher Mitgliederbereich und der Zugang des Mitglieds zu diesem eingerichtet. Das neue Mitglied erhält zudem ein eigenes Welcome Package.  

3.2.3. Die digitale Mitgliedskarte wird beim erstmaligen Einloggen aktiviert und das Mitglied kann ab diesem Zeitpunkt die digitale Mitgliedskarte nutzen. Die physische Mitgliedskarte kann ab deren Erhalt genutzt werden. Nach erfolgreicher Anmeldung wird dem Mitglied per E-Mail eine vorläufige Mitgliedskarte zugesandt, die das Mitglied herunterladen, ausdrucken und sofort verwenden kann. Diese vorläufige Mitgliedskarte wird nach 6 Wochen automatisch deaktiviert.  

3.2.6. Die Mitgliedskarte kann physisch und/oder digital verwendet werden. Eine physische Mitgliedskarte wird bei einer Neuanmeldung postalisch an die vom Mitglied mitgeteilte Anschrift zugestellt. Bei Verlust einer physischen Mitgliedskarte kann auf entsprechende Anforderung des Mitglieds bei JPI eine neue Mitgliedskarte ausgestellt und dem Mitglied an die bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden. Bis zu deren Erhalt wird dem Mitglied, das eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben hat, wiederum eine vorläufige Mitgliedskarte per E-Mail an die vom Mitglied zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse zugesandt, die das Mitglied herunterladen, ausdrucken und sofort verwenden kann; ein solche vorläufige Mitgliedskarte wird nach 6 Wochen automatisch deaktiviert.  

3.2.7. Die Inanspruchnahme von Leistungen von JPI und von Partnern ist an die Nutzung der physischen (vorläufigen) oder digitalen Mitgliedskarte oder des Mitgliederbereichs, den JPI und die Partner bereitstellen, gebunden.  

3.2.8. Pro Person kann nur ein persönlicher Mitgliederbereich eröffnet bzw. geführt werden. Sollten zu einem Mitglied mehrere Mitgliederbereiche geführt werden, hat JPI das Recht, Dubletten zu bereinigen. In diesem Fall werden die persönlichen Mitgliederbereiche zusammengeführt und der ältere Mitgliederbereich sowie die ältere digitale Mitgliedskarte deaktiviert. JPI informiert das Mitglied über diese Zusammenführung postalisch, oder, soweit dazu die Zustimmung des Mitglieds vorliegt per E-Mail. 

3.3. Laufzeit 

3.3.1. Die Mitgliedschaft beim Programm beginnt mit dem erstmaligen Einloggen unter www.jp-membersplus.com zu laufen und endet automatisch nach der auf der Kundenkarte angegebenen Laufzeit. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine – allenfalls dann auch kostenpflichtige - Neuanmeldung möglich.  

3.4. Verlust und Missbrauch der Mitgliedskarte 

3.4.1. Das Mitglied hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter seine Mitgliedskarte, sein selbst gewähltes Passwort für den Zugang zum Mitgliederbereich und seine selbst gewählte Zugangsnummer für Anfragen des Mitglieds JPI erlangt. Bei Diebstahl, Verlust, sonstigem Abhandenkommen oder dem Mitglied bekannten Missbrauch hat das Mitglied unverzüglich an JPI unter info@jp-membersplus.com zu benachrichtigen. JPI wird die Mitgliedskarte und den Zugang zum Mitgliederbereich des Mitglieds umgehend sperren, sodass deren Verwendung nicht mehr möglich ist und kostenlos eine Ersatzkarte ausstellen bzw dem Mitglied neue Zugangsdaten für den Mitgliederbereich zur Verfügung stellen. Für die Folgen, insbesondere Schäden des Mitglieds, aufgrund von Weitergaben der Mitgliedskarte, des selbst gewählten Passworts bzw der selbst gewählten Zugangsnummer durch das Mitglied an andere Personen haftet JPI nicht. Für die Folgen von Diebstahl, Verlust, Abhandenkommen der Mitgliedskarte oder Missbrauch der Mitgliedskarte und für Schäden des Mitglieds infolge unterbliebener oder nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung des Mitglieds erfolgter Benachrichtigungen über den Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen und/oder Missbrauch der Mitgliedskarte haftet JPI unter Anwendung der in Punkt 7.1. festgelegten Einschränkungen nicht, sofern JPI umgehend nach einer entsprechenden Benachrichtigung des Mitglieds geeignete Schritte (z. B. Sperrung) ergreift. 

3.4.2. Ein Missbrauch der Mitgliedskarte liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor: 

  • Kopieren oder sonstiges Vervielfältigen der Mitgliedskarte; 

  • Weitergabe der Mitgliedskarte. 

Liegt ein vom Mitglied verschuldeter Missbrauch der Mitgliedskarte vor, wird die Teilnahme gemäß Punkt 5.2.1. mit sofortiger Wirkung außerordentlich beendet.

4. LEISTUNGSUMFANG DES JP LOYALTY PROGRAMM

4.1. Allgemein 

4.1.1. Das Mitglied erhält bei Verwendung der (physischen oder digitalen) Mitgliedskarte unterschiedliche Vorteilsangebote wie Einladungen zu Events, Präsentationen und Produkteinführungen; Postzusendungen (zB mit einem Geschenk) sowie Rabatte, Gutschriften und Aktionen für verschiedene Waren und Dienstleistungen bei den Partnern aus verschiedenen Lifestyle-Bereichen wie zum Beispiel Kultur, Reisen, Freizeit, Wohnen, Übernachtungen, etc.. Beim Verwenden der Mitgliedskarte bei einem Partner kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Partner und dem Mitglied zu Stande. JPI ist nicht Vertragspartei eines solchen Vertrages, Informationen dazu können daher ausschließlich vom Partner erteilt werden. 

4.1.2. Bei einzelnen Partnern kann es notwendig sein, dass das Mitglied den Partnern zusätzliche persönliche Daten bekannt geben muss, um die Leistungen zu beziehen. Die Liste der Partner, bei welchen das Mitglied Angebote erhält kann, ist auf der Website von JPI unter www.jp-membersplus.com. JPI ist nur für die Verwaltung des persönlichen Mitgliederbereichs verantwortlich. Im Übrigen gelten die jeweils individuell im Rahmen eines Angebots oder einer Leistung veröffentlichten Bedingungen des Partners. 

4.1.3. Teil der Leistungen des Programms ist die Versendung von Newslettern, mit welchen dem Mitglied per elektronischer Post (E-Mail, SMS, App-Push, etc.), per Postsendung oder per Telefon personalisierte Angebote und Informationen über Leistungen von Partnern übermittelt werden. Die Leistung des Newsletters kann jederzeit über den Link in der elektronischen Post bzw. per Mitteilung an JPI unter den bekannt gegebenen Kontaktdaten bzw. per Änderungsmeldung durch das Mitglied gekündigt werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Mitgliedschaft selbst hat. 

4.2. Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Programm  

4.2.1. Unter Verwendung der Mitgliedskarte kann das Mitglied bei teilnehmenden Partnern die Gewährung verschiedener Vorteile einlösen. Informationen über die jeweiligen Vorteile erhält das Mitglied bei den jeweiligen Partnern (z. B. Aussendung) oder auf der Website www.jp-membersplus.com, durch Weiterleitung auf die Shop- oder Buchungsseite des Partners oder eine sonstige direkte Anfragemöglichkeit.  JPI wird zusätzlich in regelmäßigen Abständen per Post oder, sofern das Mitglied sich für eine oder mehrere der folgenden Kommunikationsformen entschieden hat, per E-Mail Informationen zu aktuellen Angeboten übermitteln.  

4.2.2. Die Partner legen die jeweiligen Vorteile und Bedingungen fest, zu denen das Mitglied Waren oder Dienstleistungen bei ihnen erwerben oder buchen kann. Dies erfolgt zumeist unter Eingabe eines speziellen Buchungscodes den das Mitglied ausschließlich selbst verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf, sowie über die Vorlage der Mitgliedskarte beim Partnerbetrieb.  

4.3. Technische Verfügbarkeit 

Wartungen und Updates der IT-Systeme, die dem Betrieb des Programm zugrunde liegen (inklusive Website und App) werden nach Möglichkeit ohne Betriebsstörung durchgeführt; soweit der Betrieb eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann, wird JPI dies den Mitgliedern vorab ankündigen und sich bemühen, die Dauer der Betriebseinschränkung auf den jeweils notwendigen Zeitraum zu begrenzen. Nach Möglichkeit erfolgen Wartungen an Wochenenden oder werktags zwischen 21 und 6 Uhr. In dringenden Fällen kann eine umgehende Fehlerbehebung erforderlich sein und auch während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. JPI wird die Mitglieder, soweit möglich, informieren und sich um eine rasche Wiederherstellung des Betriebs bemühen.

5. TEILNAHMEBEENDIGUNG

5.1. Ordentliche Beendigung der Teilnahme eines Mitglieds 

5.1.1. Das Mitglied kann die Teilnahme am Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beenden. Dies hat es JPI schriftlich per Post an J&P Immobilienmakler GmbH, Lehargasse 7, 1060 Wien oder per E-Mail an info@jp-membersplus.com mitzuteilen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft können keine weiteren Angebote von Partner mehr gebucht werden. 

5.2. Außerordentliche Beendigung der Teilnahme eines Mitglieds 

5.2.1. JPI kann die Teilnahme eines Mitglieds am Programm jederzeit aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB, wie einer missbräuchlichen Verwendung der Mitgliedskarte (vgl. Punkt 3.4.2.), sowie bei schuldhaften Falschangaben oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern von JPI oder Partnern vor. 

5.2.3. Im Fall eines vom Mitglied verschuldeten schwerwiegenden Verstoßes gegen diese AGB oder einer missbräuchlichen Verwendung der Mitgliedskarte gemäß Punkt 3.4.2. behält sich JPI die Geltendmachung sämtlicher ihm oder einem Partner (sofern dieses die Ansprüche an JPI abgetreten hat) dadurch entstandener Schäden vor.

6. EINSTELLUNG DES JP LOYALTY PROGRAMM 

JPI behält sich das Recht vor, den das Programm unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jederzeit einzustellen oder durch ein anderes gleichwertiges Programm zu ersetzen. Über die Einstellung oder den Ersatz des Programms wird das Mitglied schriftlich per Post oder, soweit dazu die Zustimmung des Mitglieds vorliegt, per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert.

7. HAFTUNG

7.1. Jegliche Schadenersatz- und/oder sonstige Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und JPI sind ausgeschlossen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und JPI haftet JPI nicht für solche Schäden, deren Ursache ihrer allgemeinen Natur nach für die Herbeiführung eines derartigen Schadens als völlig ungeeignet erscheinen muss oder nur infolge einer ganz außergewöhnlichen Verkettung von Umständen zu einer Bedingung des Schadens wurde. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und/ oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 

7.2. JPI haftet nicht für Ansprüche, die dem Mitglied aus einem Vertragsverhältnis mit einem Partner zustehen, es sei denn, diese Ansprüche sind auf ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von JPI zurückzuführen. JPI haftet also insbesondere nicht für mangelhafte Leistungen eines Partners, es sei denn, diese mangelhaften Leistungen sind auf schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten von JPI zurückzuführen. Ausschließlich die Partner haften für den Inhalt der Informationen zu ihren Angeboten. 

8. ÄNDERUNGEN DER AGB 

Die nachfolgend angeführten geringfügigen und sachlich gerechtfertigten Änderungen dieser AGB § 6 Abs 2 Z 3 KSchG) darf JPI jederzeit einseitig vornehmen. Dazu gehören eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigten, Änderungen der Fristen betreffend die Teilnahmebeendigung zugunsten des Mitglieds, redaktionelle Anpassungen oder rein stilistische Änderungen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN  

9.1. Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisnormen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nur, soweit einem Mitglied hierdurch nicht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. 

9.2. Für sämtliche von einem Mitglied gegen JPI, wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, erhobenen Klagen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mitglieds an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Für alle ein Mitglied, das im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel das Mitglied seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Mitglieder, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies den übrigen Inhalt der AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck des Mitglieds und von JPI am nächsten kommt. 

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